Das spanische Goldene-Visum-Programm bietet die Möglichkeit zur Erlangung des Aufenthaltsrechtes durch Investitionen. Das Programm ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, indem sie im Land investieren.

Dieses Gesetz wurde 2013 von der spanischen Regierung verabschiedet und zielt in erster Linie darauf ab, ausländische Investoren aus Nicht-EU-Ländern für den Unternehmenssektor zu gewinnen.

 

Merkmale des Goldenen Visums

 

Das Visum für Nicht-EU-Ausländer hat die folgenden Merkmale:

- Es gewährt das Recht, in Spanien zu arbeiten und sich aufzuhalten.
- Es schließt die folgenden Familienmitglieder ein: Ehepartner oder Lebensgefährten, minderjährige oder wirtschaftlich abhängige Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte.
- Es kann vom Investor oder einem bevollmächtigten Vertreter beantragt werden. Die Investition kann über eine juristische Person getätigt werden, muss aber bestimmte Anforderungen erfüllen.
- Es erlaubt die Freizügigkeit innerhalb der 26 europäischen Länder des Schengen-Raums.

Nach fünf Jahren können der Investor und seine Familienangehörigen einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung stellen, nach zehn Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

 

Wie man sich für das Goldene Visum qualifiziert

 

Um sich für das Programm zu qualifizieren, muss der Antragsteller eine der folgenden Investitionen tätigen:
- Kauf einer Immobilie in Spanien mit einem Mindestwert von € 500.000.-
- Investition von mindestens 1 Million Euro in spanische Aktien, Anleihen oder Einlagen bei spanischen Finanzinstituten.
- Investition von mindestens 2 Millionen Euro in spanische Unternehmensprojekte oder in einen Investmentfonds, der in Spanien investiert.
- Einen wesentlichen Beitrag zur wissenschaftlichen und technologischen Innovation in Spanien leisten.

Der Investor muss bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen und nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich und seine Familie während seines Aufenthalts in Spanien zu versorgen.

Die Dauer des Goldenen Visums Spanien beträgt ein Jahr, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Investoren, die das Goldene Visum durch Immobilieninvestitionen erhalten, haben eine 6-monatige Aufenthaltsgenehmigung, bis zur Formalisierung ihres Immobilienbesitzes.

 

Was das Goldene Visum nicht beinhaltet

 

- Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: Um diese zu erhalten, muss ein spezielles Verfahren durchlaufen werden.
- Zugang zum spanischen Gesundheitssystem: Das Goldene Visum beinhaltet nicht den Anspruch auf medizinischen Versorgung; dafür ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Medizinische Notfälle werden in Spanien jedoch kostenlos behandelt.

 

Muss ich mit einem Goldenen Visum in Spanien Steuern zahlen?

 

Mit der Erteilung eines Goldenen Visums entsteht keine automatische Steuerpflicht in Spanien. Diese hängt von der Gesamtdauer des Aufenthalts im Land an. Beträgt dieser mehr als 183 Tage im Jahr, muss das gesamte Einkommen deklariert werden.

 

6 Gründe, um in Spanien zu investieren

 

1. Eines der attraktivsten Goldenen Visa in der EU.
2. Hohe Lebensqualität.
3. Sicherheit und Rentabilität der Investitionen.
4. Umfangreiches Infrastruktur- und Kommunikationsnetz.
5. Internationales Gateway
6. Nummer 2 unter den Ländern der Welt, die internationale Touristen empfangen.

 

Zusammenfassung

 

Das Goldene Visum Spaniens ermöglicht ausländischen Investoren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, den legalen Aufenthalt in Spanien für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis zu zwei Jahren, je nach Art der Investition.

Das spanische Goldene Visum ist eine attraktive und beliebte Option für Nicht-EU-Bürger, durch Investitionen in Immobilien oder
Unternehmen einen Wohnsitz in einem europäischen Land zu erhalten.